Geschichte des Amateurfunks in der SBZ/DDR


Amateurfunk in der DDR

Dr. Christian Senne

Amateurfunk in der DDRzoomDer folgende Text entstammt aus der Dissertation zu Rahmen- und Organisationsbedingungen für Funkamateure in der SBZ und DDR und spiegelt aktuell (Juli 2010) einen etwa fünf Jahren alten Forschungsstand zur Überwachung des Amateurfunks wider. In der Zwischenzeit ist von der BStU selbst eine Studie verfasst worden, die sich allgemein mit der Funkaufklärung und Funküberwachung befasst. linkext. Link
Die Interpretation stützt sich auf teilweise stark lückenhafte Akten und Dokumente staatlicher Provenienz. Diese sind ein durch die Brille des Mfs gefärberter Blick auf den Amateurfunk „von außen“, wenn auch die Informationen häufig aus den Reihen der Funkamateure selbst an die staatlichen Stellen getragen wurden und hier weiterverarbeitet wurden. Sicherlich könnte dieses Kapitel auch mit einem Blick „von unten“ kontrastiert werden, wobei gleichfalls bei dieser Sichtweise darauf hingewiesen werden muss, dass dann zwangsläufig die emotionale Sichtweise nur schwer auszublenden ist. Auch wenn es nicht immer um eindeutigen Verrat ging, so war doch eine bereitwillige Informationsweitergabe an das MfS durch Funkamateure über Funkamateure in der DDR Realität. Warum dies getan wurde, wird hier nicht thematisiert werden können, davon einmal abgesehen, dass dies alle Lebensbereiche in der DDR betraf.
Von Christian Senne stammen auch Beiträge unserer Amateurfunkgeschichte Deutschland: hier - 17B Geteilte Meinungen über ein gemeinsames Ziel - (54) DDR 1989/1990(1): Der Radiosportverband wird unabhängig und (55) DDR 1990/1991(2): Der Weg in den DARC.
Literaturhinweis
Senne, Christian: „Rahmen- und Organisationsbesdingungen für Funkamateure in der SBZ und DDR (1945-1990): Zwischen Selbstzweck und gesellschaftlichem Auftrag“. 2008, Hamburg: Kovac, J. Band 70 der Studien zur Zeitgeschichte. 396S, ISBN 978-3-8300-3726-2, €98.- (D). Link zu Info und Bestellung: linkext. Link



1 Ätherkontrolle durch MPF und GST

Wie international üblich wurden auch in der DDR die Frequenzhoheit des Staates und das Einhalten der Regeln beim Betrieb eines Funkdienstes offiziell durch das Ministerium für Post und Fernmeldewesen verwaltet und überwacht. Innerhalb des MPF der DDR wurden diese Aufgaben durch das Zentralbüro Radiocon bzw. dem späteren Zentralamt für Funkkontroll- und Messdienst (ZFK) durchgeführt. Die Bezirksdirektionen der Deutschen Post, Fachgebiet Funk, führten die Prüfungen zur Erlangung der Amateurfunkgenehmigungen durch und nahmen die technische Überprüfung der Sendeanlagen vor. Die Genehmigungsurkunden wurden durch das Zentralbüro Radiocon im Auftrage des MPF erteilt und über die Bezirksdirektionen den Funkamateuren ausgehändigt. Die Funkkontrolle hatte die „Wahrung staatlicher und gesellschaftlicher Inter- essen“, den „ordnungsgemäßen, störungsfreien und effektiven Betrieb“ und dessen Sicherheit zu gewährleisten. Dies beinhaltete eine ständige Kontrolle der Frequenzbereiche des Amateurfunkdienstes auf Einhaltung der Genehmigungspflicht und Genehmigungsbedingungen, wofür in Einzelfällen die jeweilige Bezirksdirektion der Post mit einbezogen wurde. Es wurde auf die Einhaltung der Frequenzbereiche, Störungen und den Inhalt der Aussendungen geachtet und bei einer Übertretung sog. „Blaue Briefe“ versendet. Regelmäßig verfasste Gerhard Damm (DM2AWD silent key) seit seinem beruflichen Wechsel von der GST zum MPF Analysen zum Amateurfunk. Die Kontrollkapazität des Amtes ergab 1980 im Schnitt eine Kontrolle von etwa 15% der DDR-Amateurfunkstellen pro Jahr, eine Kapazitätssteigerung war nur schwer möglich.

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2.(1-3) Amateurfunk und MfS

Beginn der Überwachung des DDR-Amateurfunks - Schweigefunker und Ungarn-Krise - CSSR 1968

Für den Historiker Lutz Niethammer war das Ministerium für Staatssicherheit „die notwendige Randbedingung des Regimes“. Er verweist darauf, dass es in der DDR „keine dauerhaft institutionalisierten Kerne grundsätzlicher Opposition“ gegeben hat, sondern „die innere politische Polarisation der Gesellschaft in ihrer wirksamsten Dimension durch die nationale Teilung externalisiert“ gewesen sei und deren „Internalisierung“ sich durch den „gespalteten Kopf“ des Volkes an „ziemlich unterschiedlichen Schnittstellen“ ausdrückte. Die Geschichte der DDR sei daher von ihren Grenzen her zu denken, wobei nicht nur die staatlichen Grenzen gemeint sein können, sondern auch die historischen „Kontinuitätsbrüche“, die „Grenzen des ideologischen Projekts“ und schließlich die selbst gesetzten inneren Grenzen des Volkes. Mit diesen Grenzen bzw. Rändern hatte das MfS zu tun. Dabei war laut Niethammer die allgemeine Zielstellung sowie die Zuständigkeit nur unzureichend geregelt gewesen, was zu den Auswüchsen eines sich aufblähenden MfS-Apparates führte.(14) Die Kontrolle des Amateurfunks war jedoch nicht nur in der DDR ein Teil des Kampfes an der „unsichtbaren Front“, elektromagnetische Wellen konnten nämlich nicht einfach territorial abgeschottet wer- den. Diese Funkwellen stellten in der Logik der SED und seines „Schild und Schwertes“ potentiell gleich eine doppelte Gefahrenquelle dar. Der Funkamateur war ähnlich den Rundfunkhörern und Fernsehzuschauern der „politisch-ideologischen Diversion“ des Gegners von außen (also allen nichtsozialistischen Staaten) ausgesetzt, hatte aber zusätzlich zur Rezeption die Möglichkeit, selber aktiv in den Kommunikationsprozess einzugreifen, wodurch sich das Risiko des nicht kontrollierten Informationsflusses aus DDR nach außen ergab. Was für die GST-interne Kontrolle gilt, gilt im gleichen Maße für das MfS, nämlich durch die Überwachung zur Verifizierung der ideologischen „Grundwahrheiten“ beizutragen. 1950 wurde der damals noch illegale Amateurfunk von der Abteilung IV (Spionageabwehr) beobachtet, die 1953 in die Hauptabteilung II (HA II) überging, welche sich wiederum aus der zuvor genannten Abt. IV und der Abt. II (Spionage) zusammensetzte. Innerhalb der HA II gab es ein spezielles Sachgebiet Funk (teilweise als Abt. F und in Untergliederung Referat Funk bezeichnet), das sich u. a. mit der Amateurfunkthematik befasste. Ab 1967 beschäftigte sich zusätzlich die HA XX, Abt. 6, im Zuge der inneren Absicherung des Funkwesens und seiner Einrichtungen auf dem Gebiet der DDR mit diesem Gebiet. 1971 wurde diese Aufgabe schließlich in die neu gegründete Abt. III überführt, so dass ab etwa Mitte der siebziger Jahre die Abteilung III und ihre untergeordneten Linien federführend für die Kontrolle des Amateurfunks zuständig waren. Diese Abteilung wurde 1985 zur HA III (Hauptabteilung) aufgewertet und war für Funkabwehr, Funkaufklärung und die sog. Spezialfunkdienste zuständig, zu denen auch der Amateurfunk gezählt wurde.

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2.4 Gründung der Abt. III und Ausdehnung der Überwachung

Ab 1971 wurde im Zuge der Konstitution einer Abt. III (ab 1985 HA III) der Amateurfunk zu den „Spezialfunkdiensten“ gezählt. Aus den zur Verfügung gestellten Akten des MfS ließen sich leider die siebziger Jahre wiederum nur sehr eingeschränkt rekonstruieren. Die Abt. III war die Antwort des MfS auf aktuelle Veränderungen im technischen Kommunikationssektor, denn durch die rasante Entwicklung auf dem funktechnischen Sektor der siebziger Jahre bekam im MfS-Jargon die „elek- tronische Kampfführung (ELOKA) erhöhte Bedeutung“. In sog. „Zentral- Fernmelde-Vorgängen“ wurde das umfassende Aufgabengebiet der von Oberstleutnant Männchen geleiteten Diensteinheit zur Funkaufklärung und -abwehr definiert. Sie zielte auf den öffentlich beweglichen Landfunk, kommerziellen Funk „im Operationsgebiet“, Funknetze „der gegnerischen Grenz- und Transitüberwachungsorgane“, Funknetze der gegnerischen Geheimdienste allgemein und in Westdeutschland und West-Berlin speziell, die Fernmelde- und elektronische Kampfführung der Bundeswehr, NATO und West-Berliner Besatzungstruppen, allgemeine „Zentren der politisch-ideologischen Diversion“ (PiD), „illegale Sender auf dem Gebiet der DDR“ und schließlich auch auf den Amateurfunk. Nach der grundsätzlichen Fragestellung „Wer ist wer?“ hoffte die Abteilung Aufklärung über Personen, Strukturen und relevante Informationen zu erhalten. Allgemein war dies 1971 mit

„- der Erkundung, Enttarnung, Bekämpfung und zielgerichteten Desinformation feindlicher Funkzentren, nachrichtentechnischen Einrichtungen und Zentren der PiD (Rundfunk, Fernsehen, Presse)
- der Erlangung operativer verwendbarer Informationen zur Erhöhung der politischen, ökonomischen und militärischen Sicherheit der DDR und der sozialistischen Staatengemeinschaft
- der Erkundung vom Regimeverhältnissen und staatsmonopolistischen Verflechtungen, Verbindungen, Entwicklungstendenzen und Bestrebungen im Operationsgebiet und der damit in Zusammenhang stehenden Personen…“


verbunden. Hierzu wurden die eigenen Überwachungsmöglichkeiten eng mit denen der Teilstreitkräfte der NVA, MdI und Radiocon des MPF verzahnt. Die gewonnenen Informationen der Zentrale und der Bezirke flossen in der UA1-Zentralauswertung der Abt. III des MfS zusammen, dem neuen „Zentrum der Informationserfassung, Informationsspeicherung und Informationsverarbeitung der Funkabwehr, Funkaufklärung, Funkkontrolle und Funkgegenwirkung“.(36)

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2.5 Ergebnislosigkeit und Kontrollanspruch

Jahrzehntelang wurde ein immenser Aufwand zur Überwachung der Funkamateure betrieben und trotzdem wusste das MfS selbst Mitte des Jahres 1986 in der inzwischen als Hauptabteilung III geführten Abteilung in Berlin nicht genau, wie denn der Amateurfunk innerhalb und außerhalb der DDR einzuschätzen sei. So forderte auf einer Dienstbesprechung der stellv. Minister und Generalleutnant des MfS, Gerhard Neiber, wie es scheint erstmalig seit den fünfziger Jahren überhaupt, eine Bilanzierung der bisherigen Ergebnisse.

„Mit der Bearbeitung des Amateurfunks befasst sich das MfS seit vielen Jahren. Es ist an der Zeit, grundlegend einzuschätzen, mit welchem Ziel die funk- und IM-mäßige Bearbeitung der Funkamateure bisher erfolgte, welche Ergebnisse und Erkenntnisse vorliegen, wie die Bearbeitung effektiver gestaltet werden kann und welche praktischen Konsequenzen sich daraus ergeben.“(61)

Neiber wurde hier in der umfassendsten Abhandlung zur Thematik Amateurfunk an der JHS zitiert, dessen Verfasser allerdings nicht zu ermitteln war. Die Entstehungszeit wird etwa 1988 gewesen sein. Sie stellte die letzte größere Abhandlung zur Thematik aus MfS-Sicht dar. Der Verfasser war vermutlich in der HA III zu finden, denn die Arbeit dieser Abteilung wurde konträr zum Gesamtresümee der Überwachungsmaßnahmen des MfS als positiv bewertet. Interessant ist die Arbeit nicht nur durch den späten Zeitpunkt des Entstehens, sondern durch die Kritik am bisherigen Anspruch einer flächendeckenden Kontrolle der Aussendungen.

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Anmerkungen

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