Attica Amateur Radio Club

Attica Amateur Radio Clubzoom1954 trat Georg Zarifis (später SV1AA), der ein Armeeoffizier war, an Herrn Nicolis, Direktor der Funkabteilung des Kommunikationsministeriums heran und fragte ihn: `Da Sie den Amerikanern und Briten die Genehmigung erteilt haben, Lizenzen an ihr Personal zu vergeben, warum erteilen Sie nicht die gleiche Möglichkeit uns griechischen Amateuren?´ Worauf Nicolis antwortete: ‚Wie soll ich Ihnen Lizenzen erteilen, wenn es doch kein Gesetz gibt, welches die Existenz von Funkamateuren anerkennt?’
Daraufhin entschlossen wir uns, einen Verein zu gründen, dessen primäre Zielsetzung darin bestand, den offiziellen Erlass zur Anerkennung von Funkamateuren in Griechenland voranzutreiben. Als anerkannter Verein hätten wir dann die Möglichkeit, erneut auf Herrn Nicolis zuzugehen damit, er die Sache vorantreibe. So bildeten wir, spät im Jahr 1957, die Radio Amateur Association of Greece, RAAG, griechische Initialen EER
Nach beträchtlichen Mühen brachten wir das Ministerium tatsächlich dazu, sieben Lizenzen zu erteilen, basierend auf der Verordnung über Drahtlose Telegraphie von 1930 (No. 4797) und der Regulierungen bezüglich des Gesetzes 1049 von 1949, als auch auf ein Dokument vom 8. Juli 1957, herausgegeben von der Funk-Division des Zentralen Nachrichtendienstes (KYP-R), zu erteilen. Diese Verfügung erlaubte dem Antragsteller die Installation eines 50-W-Senders unter bestimmten strengen Einschränkungen, etwa jener, die Station nur von 6 bis 8 Uhr morgens und von 13 Uhr bis Mitternacht zu betreiben
Damals, 1958, bestand meine AM-Station aus einem Empfänger Hammarlund SP600 und einem Eigenbau-Sender unter Verwendung eines italienischen Geloso VFO-Exciters mit zwei 6146er Röhren in der Endstufe mit Anoden-und Gittermodulation von zwei 807er Röhren in Modulationsklasse AB2. Als Empfänger verwendete ich einen Doppelsuper mit einem Geloso Front-End. Dies war die typische Konfiguration, welche in den frühen 1960er Jahren in Griechenland und Italien verwendet wurde. (s. Foto)
Lizenzen wurden bis 1967 vergeben, bis die Junta-Generäle Papadopoulos und Patakos die Militärdiktatur bildeten. Uns allen wurde befohlen, unsere Geräte zu versiegeln und von der nächsten Polizeidienststelle eine schriftliche Bestätigung über das Auseinandernehmen zu erhalten.
Sechs Monate später, im Dezember 1967, erhielten wir unsere Lizenzen zurück. Die meisten von uns glaubten, weil einige jüngere Offiziere der Militärregierung, die Ausbildungen im Pentagon in den USA erhalten hatten, ihre Vorgesetzten überzeugt hatten, dass es besser sei, ehrlichen Funkamateuren ihre Geräte unter genauer Beobachtung und unter neuen Regelungen benutzen zu lassen als erneut illegale Betreiber zu haben, womit alles von vorn los gehen würde.
Georg Gerardos SV1AG hatte einen Freund namens Oresti Yiaka, der in die staatliche Telekommunikation einbezogen war, und durch sein Bestreben wurde der Gesetzentwurf für die Ausgabe von Amateurlizenzen vorangetrieben, aber dies nicht zum ersten Mal. Erfolglose Versuche waren bereits vor dem Krieg gemacht worden.
1965, als Georg Papandreou Premierminister war, trat die Regierung just an dem Tag zurück, als der Gesetzentwurf dem Parlament vorgelegt werden sollte, und es vergingen weitere zehn (recte: sieben, Anm.d.Ü.) Jahre. Als das Gesetz endlich 1972 im Regierungsblatt veröffentlicht wurde, hatte es wegen der vorherrschenden politischen Situation (Militärdiktatur) starke Einschränkungen seitens einiger Ministerien erlitten, welche nach ihren eigenen Interessen handelten, besonders das Verteidigungsministerium. Aber Georg Gerardos, SV1AG, der stark an dem Gesetz beteiligt war, meinte, es sei besser, bestimmte Details, die uns heute seltsam erscheinen, zu übersehen, Details, welche man später korrigieren könne, vorausgesetzt, das Gesetz trete endlich in Kraft. Als Beispiel möchte ich die sehr eingeengten Frequenzen im 80-m-Band erwähnen, die uns zugeteilt waren: 3500 bis 3600 kHz. Als wir unter 3600 kHz mit SSB-Telephonie anfingen, wurden wir mit ärgerlichen Protesten der CW-Amateure bedacht. Und was schlimmer war, die Stimmen der griechische Amateure wurden nicht mehr im DX-Band von 3750 bis 3800 kHz gehört.
Unglücklicher Weise gab es da einen noch ernsteren Haken. Der letzte Paragraph des Gesetzes sagte, dass es erst nach der Veröffentlichung im Gesetzesblatt der Vorschriften in Kraft treten würde, in dem einige Einzelheiten und Vorgehensweisen zu klären seien. So standen wir wieder am Anfang. Dies hinderte aber den Generalstab der Militärdiktatur nicht daran, unter den besonderen Einschränkungen, welche sie erlassen hatte, weitere Lizenzen, zu erteilen. Nach dem Ende der Diktatur veröffentlichte die Regierung am 30 April 1976 den Artikel 271, welcher dem Gesetz von 1972 zur Gültigkeit verhalf.
Während der Zeit der Diktatur wurde ein Abweichler-Klub unter Dinos Psiloyiannis, SV1DB, gegründet, der das Wort National zum Namen hinzufügte und aus den Initialen EEER machte. Seine Motive waren fragwürdig, eines davon war, dass er gegen die Verordnung war, dass ein Lizenzbewerber eine Erklärung abgeben musste, welche vom Präsidenten und Sekretär der Radio Amateur Association of Greece unterzeichnet war. Psilyiannis, der Kontakte zu den Militärbehörden hatte (beide, sein Vater und Bruder waren Offiziere), erklärte: ‚Ich will meinen eigenen Verein und verfasse selbst Bekanntmachungen.’. Auf diese Weise erhielt er Lizenzen für einige Neulinge, aber nach einem Jahr oder zwei hörte sein Klub zu existieren auf, und die meisten, wenn nicht alle Mitglieder, schlossen sich dem RAAG an.
Ein Zusatz des Gesetzes 1244 von 1972, im Regierungsblatt No. 114 vom 3. Juni 1988, schaffte endlich die Erfordernis der gegensätzlichen Erklärungen ab, als auch die Regel, dass man um eine Lizenz erst ansuchen konnte, nachdem man einer offiziell anerkannten Organisation oder einem Klub getreten war.“



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