Die 'Sondergruppe M' - Geheimaktion des DASD


Der Sonderfall Marine

Der Sonderfall MarinezoomUm diesem Personalmangel abzuhelfen, der mit den zur Stellung Einberufenen nicht gedeckt werden konnte, wurde unmittelbar nach Legalisierung der bisherigen „Schwarzsender" (im Mai 1935) und der Verabschiedung des neuen Wehrgesetzes (im Juni 1935) mit Verfügung des neu geschaffenden Oberkommandos der Kriegsmarine [Als Nachfolger der Marineleitung der Reichswehr] in streng vertraulicher Kooperation mit dem DASD die „Sondergruppe M" eingerichtet. [DASD-Leitungsverordnung Nr.11 v. 23. Mai 1935. Parallel dazu eine Verordnung des OKM. Erstfassung nicht bekannt. Neufassung: OKM A IV rn 1825/36 v. 6. April 1936]Es traf sich gut, dass seit November 1934 als Nachfolger von Prof. Dr. Gustav Leithäuser ein Mann DASD-Präsident war, nämlich Dr.h.c. Otto Groos, der als Vizeadmiral a.D. für Belange der Marine naturgemäß ein offenes Ohr hatte. Das Ergebnis war aber offenbar so unbefriedigend, dass sich das OKM veranlasst sah, doch zugleich auch in aller Öffentlichkeit für den Funkdienst in der Marine zu werben. Zu diesem Zweck - und um der Ausbildung und Dienstzuteilung eine organisatorische Struktur zu geben – wurde im April 1936 die „Freiwillige Wehrfunkgruppe Marine", kurz FWGM, gegründet. ["Verfügungen des Oberkommandos der Kriegsmarine (OKM) A IV rn 1825/1936 und 1950/36 v. 6. April 1936] Ihr Erster Funktechnischer Führer (1.FTF) war Kapitänleutnant a.D. Julius Schrimpff, ein reaktivierter Veteran des Kaiserlich Deutschen Marineoffizierkorps. [In der Folge wurde die Führung des FWGM der Torpedo-Inspektion, später Nachrichteninspektion, übertragen: Verfügung OKM A IV rn 1469/37 v. 31. März 1937] Auch er trat unverzüglich an den DASD mit dem Ansinnen heran, nun wieder verstärkt Freiwillige aus den Reihen der Verbandsmitglieder zu werben, und er fand in dem am 1. Oktober 1935 eingesetzten Nachfolger von Otto Groos als DASD-Präsident einen willigen Fürsprecher, war doch auch Heinrich Gebhardt als Konteradmiral a.D. seit 1905 Angehöriger der Marine. „Wir haben es als eine unserer vornehmsten und ehrenvollsten Aufgaben anzusehen", ließ Gebhardt daraufhin „zur Nachachtung" verlautbaren, „im DASD an der Wehrertüchtigung unserer Jugend mitarbeiten zu dürfen. Es ist daher unsere Pflicht, die FWGM mit allen unseren Kräften zu unterstützen und für den Eintritt in die FWGM unter unseren Mitgliedern zu werben." Sorgsamer Nachsatz: Dadurch „ändert sich für unsere Mitglieder nichts an ihrer Zugehörigkeit zum DASD." [VB-DASD Nr.8 v. 22. April 1936]
Der Zuspruch der DASD-Mitglieder hielt sich aber anscheinend auch weiterhin in sehr engen Grenzen und blieb weit hinter den Erwartungen zurück. Vielleicht war dies der Anlass, dass man die Privilegien der Sondergruppe erweiterte und als Lockmittel den DASD-Freiwilligen in Aussicht stellte, in der FWGM „den Betrieb von Sendern zu gestatten." [Verfügung OKM A IV rn 1617/36 v. 2. April 1936] Die Vergabe von Sendegenehmigungen ging nämlich nur zäh voran, zu diesem Zeitpunkt waren es erst 531, und viele Funkfreunde warteten ungeduldig darauf, sich endlich wieder aktiv betätigen zu dürfen. Wer gehofft hatte, durch den Beitritt zur Sondergruppe ans ersehnte Ziel zu gelangen, hatte sich jedoch getäuscht: Am 1. Juli 1936 traten neue „Bedingungen zur Erlangung einer Sendegenehmigung" in Kraft, was zur Folge hatte, dass das OKM ein halbes Jahr später ein „Verbot des Amateurverkehrs mit FWGM-Sendern"erließ. [Verfügung OKM A IV rn 152/37 II Ang. V. 14. Januar 1937]


Private und zusätzliche Funksende-Erlaubnis

Was im Protokoll der Vereinbarung euphemistisch als "zusätzliche Funksendeerlaubnis für besondere Aufgaben bzw. Zwecke der Marine" umschrieben wurde, war nichts weniger als unter Umgehung des DASD und der Reichspost eine Sendebewilligung, die nach militärischem Gutdünken durchaus auch die gesetzlichen Bestimmungen mehr als großzügig auslegte und sie brachte für einige wenige Auserwählte sogar eine selbst die zusätzliche Erlaubnis übersteigende "Genehmigung für die Benutzung der besonders vereinbarten Wellen und darüber, daß der in Frage kommende Verkehr verschlüsselt und mit wechselnden Rufzeichen abgewickelt werden kann." [Schreiben Reichspostministerium, III 5332-2/G v. 9. August 1935] Konkret bedeutete dies "die Benutzung der Wellen 3380kHz (88,76m),3460kHz (86,70m), 3640kHz (82,62m), 3705kHz (80,97m), 6160 (48,70m), 6230kHz (48,15m) usw." [In jeder Zuteilung explizit angeführt, hier zit. für Karl Hamer, ohne Angabe eines Rufzeichens, Reichspostministerium III-5332-2G / BfB 2115g v. 25. September 1936] In jedem Fall wurde ein bereits (über DASD vom Reichspostministerium) zugeteiltes Rufzeichen zurückgezogen und ersetzt - entweder durch je ein "privates" oder "besonderes" oder durch eines für beide Zwecke. Der DASD erfuhr nur von der Zurücklegung und von der allfälligen Zuteilung eines neuen "privaten" Rufzeichens. Alle weiteren Kontakte liefen am DASD vorbei. Der Funker führte am militärischen Standort auch seine privaten Verbindungen nun unter dem "besonderen" Rufzeichen - eine perfekte Tarnung des Doppelspiels - und musste daher jeden Hinweis auf seine Wehrmachtsangehörigkeit vermeiden, bei den persönlichen Angaben ebenso wie in der Betriebsabwicklung: "Verboten ist das Benutzen aller nur im Wehrmachtsverkehr üblichen Abkürungen und Betriebszeichen." [Bedingungen über Versuchssfunksender von Wehrmachtsangehörigen, §5, RWM v. 30. März 1935] Brieflicher Verkehr mit ausländischen Amateuren war verboten. Auf den QSL-Karten durfte nicht auf andere bzw. frühere Rufzeichen des Amateurs hingewiesen werden.
Dazu ein typisches Beispiel: Theodor Richter aus Halle an der Saale war DE3067/L und hatte als DASD-Mitglied das ihm von der Reichspostdirektion Leipzig zugeteilte Rufzeichen D3IEL. Bei Antritt seiner Ausbildung bei der Marine wurde er DE5088/L und bekam, über Antrag des OKM, die ("zusätzliche") sogenannte Wehrmachts-Sendeerlaubnis D3IEU. Sein ursprüngliches Rufzeichen musste er gleichzeitig zurückgeben. Ab Zuteilung der Sondererlaubnis für verschlüsselte Tätigkeit auf den der Marine zugeteilten Frequenzen erteilte man ihm das "Funkrufzeichen" DRN. (Solche Kennungen gab es auch für die drei Bereiche der Marine: TSO=Ost, NDR=Nord, LOS=Süd) [RPM III 5332-2G, an OKM v. 26.05.1936>; OKM A IV rn zu III-5332-2G, Bfb 3032g, vom 22.12.1936; OKM A IV rn 1619/36 v. 12.05.1936]



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