Die 'Sondergruppe M' - Geheimaktion des DASD


Fatale Folge einer Gleichschaltung

Fatale Folge einer GleichschaltungzoomAls die Machthaber des Dritten Reichs an die Wiederaufrüstung der deutschen Wehrmacht schritten, entstand zwar schlagartig verstärkter Bedarf an ausgebildeten Funkern, doch sah man den DASD nicht als einen sich quasi von selbst anbietenden Partner bei der Rekrutierung des erforderlichen Personals an. Die Luftwaffe zeigte sich sogar demonstrativ am DASD uninteressiert. "Mit der Luftwaffe sind bindende Abmachungen bezüglich der Einstellung unserer Männer in den Nachrichtenformationen noch nicht getroffen worden", stellte DASD-Präsident Otto Groos lapidar fest [Ansprache des Präsidenten des DASD auf der Jahresabschluss-Kundgebung in Berlin am 23. Mai 1936]. "Der Herr Reichskriegsminister hat den DASD beauftragt, aus seinen Reihen für die Gestellung geeigneten funkerischen Nachwuchses Sorge zu tragen. Es steht in Aussicht, dass der DASD ermächtigt wird, für die betreffenden Mitglieder ein Leistungszeugnis auszustellen, das zum Eintritt in die Funkerformationen des Heeres berechtigt." [Verordnungsblatt des DASD Nr.7 v. 7. April 1936] Dabei blieb es aber zunächst; und als es das DASD-Funkzeugnis schließlich doch gab, [VB-DASD Nr.12 v. 24. Juli 1936] war es für die Einberufung bedeutungslos. Heer und Luftwaffe verzichteten auf die Hilfe des DASD und reduzierten sie auch später auf eine bloße Zuträgerfunktion: In einem speziell zu diesem Zweck errichteten Ausbildungslager im Taunus führte der DASD nach Kriegsausbruch der Armee und der Kriegswirtschaft qualifizierte Kräfte zu. Das gröte Hemmnis, das zunächst einer gedeihlichen Zusammenarbeit entgegen stand, war ein vermeintliches Geschenk, das man dem DASD anlässlich dessen Gleichschaltung gemacht hatte. Nun zeigt sich nämlich, dass die Einräumung eines de facto-Monopols jede Kooperation mit zivilen und militärischen Einrichtungen ausschloss: Am 15. Mai 1933 hatte die Reichspost auf Grund einer vorläufigen "Verordnung für Versuchssender" laut "Bekanntmachung über Versuchsfunksender" 180 Sendelizenzen erteilt - auf Anweisung des Propagandaministeriums ohne Prüfung der Kandidaten, nur gegen Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. [Felix Körner, "Geschichte des Amateurfunks", Gerlingen o.J., S 104] Voraussetzung war die Mitgliedschaft im DASD. Am 30. Juni 1933 ging mit der "Verordnung über die Aufgaben des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda" das Rundfunkrecht vom Reichspostministerium auf das Propagandaministerium über. Der letzte Schritt war die nach §2 FAG am 10. Februar 1935 erlassene endgültige "Bekanntmachung über Versuchsfunksender". Nach den dazu erlassenen "Bedingungen für die Errichtung und den Betrieb einer Versuchsfunkanlage für Funkfreunde" [Anlage 1 zum Amtsblatt Vf. Nr. 53/1935] war der DASD "die einzige außerbehördliche Organisation, in der eine Sendegenehmigung zu erlangen ist", die Sendestationen zur Ausbildung betreiben und Anträge auf Sendeerlaubnis stellen durfte. Damit "fand der Einbau des Verbandes in das Dritte Reich und seine Gleichschaltung durch die Unterstellung unter das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und durch seine Eingliederung in die Reichsrundfunkkammer seine Vollendung." [a.a.O. Ansprache Präsident Gebhardt]
Diese Sonderstellung des DASD hatte bereits bei der Vergabe von Sendelizenzen für Angehörige des Reichsarbeitsdienstes komplizierte Umgehungslösungen nach sich gezogen [Verfügung des Reichspostministers III 5332-2 v. 12. März 1936]. Letztendlich wusste man sich nur noch mit einem kategorische Verbot "einer aktiven Betätigung im DASD" [VB-DASD Nr. 12 v. 24. Juli 1936] zu helfen, was selbst für Verbandsmitglieder galt und auch auf Wehrmachtsangehörige ausgeweitet wurde. Erst nach Ausscheiden aus RAD bzw. Wehrmacht konnte die Wiedererteilung der Amateurfunklizenz beantragt werden. [VB-DASD Nr.17 v. 9. Oktober 1936]
Auch für die im Sinne der vormilitärischen Ausbildung vorrangig eingestufte Funktätigkeit innerhalb der HJ musste eigens ein Vertrag zwischen DASD und Reichsjugendführung abgeschlossen werden. Dem HJ-Reichsfunkamt unterstanden u.a. die Reichsfunkschule in Göttingen, die FT-Kameradschaften und die Funktechnische Bereitschaften. Kurzerhand wurden die zwanzig Jugendgruppenleiter der HJ-Gebiete – nur vier von ihnen waren Funkamateure – zu „Amtsträgern des DASD" erhoben, [Abkommen v. 21. März 1935, Vertrag v. 7. November 1935, DASD-Leitungsverordnung Nr.14 v. 29. November 1935] womit man nun formal den gesetzlichen Bestimmungen entsprach. (Die HJ-Reichsfunkstelle betrieb daraufhin die Sender D4GZF und D4GPF.)
Engpässe entstanden auch im zivilen und vormilitärischen Bereich; erst die ab 1936 erfolgte Umstellung von Morsetelegraphie auf Fernschreibverfahren – übrigens auch in den bei den Küstenfunkstellen und der Reichspost eingerichteten militärischen Beobachtungsstellen – brachte spürbare Erleichterung.
Ganz anders entwickelte sich die Zusammenarbeit von DASD und Marine, denn so radikal wie bei Heer und Luftwaffe und so einfach wie beim RAD und der HJ waren die Probleme dort nicht zu lösen.


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